„Muß ich meine Miete auch zahlen, wenn ich nicht aufgrund der Corona-Pandemie in Liquiditätsschwierigkeiten bin?“

Laut derzeitigen Medienberichten sollen z.B. Adidas, Deichmann und andere Unternehmen erwogen haben, für ihre Geschäftslokale die Mietzahlungen einstellen zu wollen, weil die Geschäfte aufgrund verwaltungsrechtlicher Anordnungen geschlossen sind.

Angesichts dieser Nachricht geht ein Aufschrei durch Politik und Medien. Es könne doch nicht sein, dass reiche Konzerne die Neuregelungen zum Mietrecht wegen der Corona-Pandemie für sich ausnutzen.

Dabei übersehen die schnell Empörten aber, dass es hier nicht um das widerrechtiche Ausnutzen der Neuregelungen geht, sondern um die Frage, ob ein Mieter seinem Vermieter noch Mietzahlungen schuldet, obwohl der Mieter seine Mieträume aufgrund einer Allgemeinverfügung nicht nutzen darf.

Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, wem das wirtschafliche Risiko der Nutzungsmöglichkeit zugewiesen ist. Grundsätzlich trägt der Mieter das Risiko, dass er die angemieteten Räume für seine Zwecke auch tatsächlich nutzen kann. Allerdings wird von der Rechtsprechung ein Mangel der Mietsache, der zur vollständigen Minderung der Miete berechtigt, z.B. dann angenommen, wenn die Räume vom Mieter wegen einer baurechtlichen Nutzungsversagung nicht genutzt werden können. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Nutzung zwar genehmigungsfähig ist, der Vermieter aber die Genehmigung nicht einholt. Ob diese Rechtsprechung auch auf eine Nutzungsversagung wegen der Corona-Pandemie zu übertragen ist, wird sich sich erst durch zukünftige Entscheidungen der Gerichte erweisen.

In jedem Fall kann aber davon ausgegangen werden, dass die Nichtnutzbarkeit der Mieträume aufgrund staatlicher Anordnungen wegen einer Pandemie wohl von den Parteien eines Mietvertrags bei dessen Abschluss nicht ins Kalkül gezogen worden ist.

Mieter könnten sich aber auf das Instrumment des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) beziehen und mit dem Vermieter verhandeln, ob und wieviel Miete sie für den Zeitraum der Unmöglichkiet der Nutzung bezahlen müssen.